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Achtung: die nachstehenden angeführten Vereinsdaten sind nur für private Nutzer gedacht und dürfen für unternehmerische Zwecke ohne schriftliche Zustimmung des Bundes Österreichischer Faschingsgilden (BÖF) in keiner Weise genutzt werden. Ein Zuwiderhandeln verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und wir werden mit Unterlassungsklage (Streitwert gemäß § 5 Z 15 AHR € 36.000,-) vorgehen.
Der BÖF im Österreichischen Fernsehen (ORF)
Frühstücksfernsehen am 2.2.2018 - 07:44 Uhr
Frühstücksfernsehen am 2.2.2018 - 8:44 Uhr
Dahoam in Österreich am 2.2.2018 - 17:30 Uhr
VEREINE und STEUERN
Hilfe vom Bundesministerium für Finanzen (Aug. 2016)
REGISTRIERKASSENPLICHT
Hilfe vom Bundesministerium für Finanzen (Aug. 2016)
der Registrierkassenplicht wurden die Zähne gezogen
AKM-INFOBLATT über die Rahmenvereinbarungen 2015
Allergenkennzeichnung Österreich
EU-Lebensmittel-Allergenkennzeichnung (2014)
Buchtipp von Herti Henss Vizepräsidentin VVF