AKM (www.akm.co.at)
AKM-Beiträge
Allgemein: Musik- und Sprachwerke werden von Urhebern geschaffen. Jeder Urheber hat das Recht, über sein Werk und dessen Nutzung frei zu verfügen. Das bedeutet, dass vom Veranstalter eine Bewilligung für die Nutzung und ein entsprechendes Entgeld zu bezahlen ist!
AKM
Steht für, Autoren, Komponisten und Musikverleger. Die AKM ist eine Interessengemeinschaft für die Wahrnehmung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte.
Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer aus der Aufführung direkt oder indirekt Nutzen zieht, wer der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber als Veranstalter auftritt, etwaiges Eintrittsgeld kassiert und die Musiker honoriert.
Verantwortlich für den Erwerb der Nutzungsbewilligung und die Zahlung des Nutzungsentgeltes ist immer der Veranstalter.
Anmeldepflicht
Gilt für öffentliche und interne Veranstaltungen, bei den Musik/Lesungen/Tonfilme aufgeführt werden - gilt auch, wenn die Stereoanlage oder das Radio läuft.
Keine AKM-Beitrag
Für wohltätige Zwecke wird auf die AKM Gebühr verzichtet. Der Erlös muss ausschließlich diesem Zweck (bedürftigen Personen, anerkannten Hilfsorganisationen für Menschen in Not) zufließen. (Wohltätigkeit ist nicht Gemeinnützigkeit) - Vorsicht: trotzdem Anmeldepflicht!
Ermäßigungen
... bestehen für verschiedene Verbände und Organisationen, die mit der AKM
Gesamtverträge abgeschlossen haben. (Achtung: Für Gilden, die dem BÖF angehören, gibt es eine 40%-ige Ermäßigung)
AKM-Kosten
Die Höhe der Aufführungskosten ist in einem Tarif festgelegt. (Richtet sich nach Größe des Veranstaltungsraumes, Eintrittskosten, . . .) Bei freiem Eintritt richtet sich das Entgeld nach der Höhe des Honorars der Musiker/Künstler.
Musikdarbietungen bei Festzügen, Aufmmärsche u. dgl. Ohne Verkauf von Festabzeichen 0,0162 Euro pro Person. Bei Verkauf von Festabzeichen 1% der Bruttoeinnahmen mindestens jedoch 0,0162 Euro.
Anmeldezeitpunkt
Spätestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Termin soll die Anmeldung bei der AKM einlangen. (Besonders wichtig für Veranstalter mit Rahmenverträgen, damit Ermäßigung wirksam wird.)
Anmeldekarten werden von der AKM zugesandt, bzw. liegen teilweise auf Gemeindeämtern auf. Es besteht auch die Möglichkeit sich online unter "VERANSTALTUNGSANMELDUNG" anzumelden.
Bei Nichtmeldung entfällt jede Ermäßigung - zudem kann die AKM Spesen verrechnen.
Die jeweiligen Ansprechpartner für die einzelnen Orte sind unter Eingabe des Anfangbuchstaben des zutreffenden Bezirks unter dem Menüpunkt Geschäftsstellen zu erfahren.
Mehr Info auch unter www.akm.co.at