KARNEVALSORDEN

 


Die uniformartige Kleidung der Mitglieder und Garden mancher Faschingsgesellschaften erinnert oft an die französischen Besatzungstruppen im Rheinland bzw. des Militärs autoritärer Herrscher und damit an die Unterdrückung freier Meinungsäußerung.


Die Dekoration dieser Kleidung mit einer Unzahl an Faschingsorden sollte damals die Geltungssucht mancher Persönlichkeit  des öffentlichen Lebens persiflieren. Im Laufe der Zeit wandelte sich jedoch die Bedeutung der Faschingsorden vom Juxartikel zu Erinnerungs-, Dankes-  und  Ehrenzeichen sowie zu Vereinsabzeichen  in Form eines Haus-  oder Jahresordens, auf die eigentlich jeder Karnevalist stolz ist. Der Karnevalsorden wird von vielen auch belächelt, entwickelte sich jedoch seit Jahren zu einem beliebten Sammelobjekt.

Ordensklassen

 

In Österreich haben Karnevalsorden im Gegensatz zu anderen Ländern in manchen Fällen andere Bedeutungen und werden auch zu unterschiedlichen Anlässen vergeben. Es gibt derzeit folgende Arten von Orden:

 

Sessionsorden:

 

Der Sessionsorden – auch Jahresorden genannt  - wird eigens für das Jahr entworfen, in dem er vergeben wird und in seiner Form und Ausbildung häufig auch an das jeweils regierende Prinzenpaar angepasst.  Aus diesem Grund wird er oft auch Prinzenorden genannt.  Er wird an Aktive eines Karnevalsvereins und/oder an lokale Prominente verliehen.

 

 

Verbandsorden:

 

Der Verbandsorden –  in diesem Falle der Bundesverdienstorden des Bundes Österreichischer Faschingsgilden  (BÖF)  -  wird an langjährige aktive Mitglieder eines dem jeweiligen Karnevalverband angeschlossenen Vereins vergeben. 
Ergänzend dazu erhalten die Bundesverdienstordenträger nach 11 Jahren als Ergänzung die 11er-Spange unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Personen in ihrem Faschingsclub immer noch aktiv sind.

 

z.B.: die NEG-Orden

Dieser Orden der  Närrischen Europäischen Gemeinschaft  wird an Mitglieder eines dem vergebenden Karnevalsverband angeschlossenen Vereins für besondere Verdienste verliehen.

 

Verdienstorden:

 

Diese Orden werden für verdiente MitarbeiterInnen eines Faschingsvereines (Gilde) verliehen. Derartige Orden sind neben dem Verdienst um den Fasching meist auch mit der Dauer der Vereinszugehörigkeit verknüpft (z.B. 3, 5, 8,  11 Jahre, etc.).  Diese  Orden gibt es z.B. für Gardemitglieder, Mitglieder von Musikgruppen, u. dgl.